Begleitetes Fahren

Mit der Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ wurde das Mindestalter für den Führerscheinerwerb der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt. Gleichzeitig besteht jedoch die Auflage, bis zum 18. Geburtstag, den PKW nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung namentlich eingetragenen Person zu führen.

 

Wie alt muss ich zu Beginn meiner Ausbildung sein?

  • Bereits mit 16,5 Jahren können sich Jugendliche in der Fahrschule anmelden und den entsprechenden Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen
  • Die theoretische Prüfung kann man frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens ein Monat vor dem 17. Geburtstag ablegen.

Was kostet der Führerschein ab 17 Jahren?

  • Die Ausbildungskosten für die Fahrerlaubnis „Begleitetes Fahren mit 17“ entsprechen den Kosten des Führerscheins in der Klasse B (ab 18 Jahren).
  • Mehrkosten enstehen lediglich bei der Eintragung von Begleitpersonen bei der Fahrerlaubnisbehörde.

Welche Voraussetzung braucht die Begleitperson?

  • Mindestens 30 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre durchgehend im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnisklasse B (oder Klasse 3)
  • Maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg

Wie funktioniert das mit der Begleitperson?

  • Bis zum 18. Geburtstag muss bei jeder Autofahrt eine eingetragene Begleitperson als Beifahrer im Auto sien.
  • Die Begleitperson steht dem Fahranfänger vor und während der Fahrt nur als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie greift nicht aktiv in das Fahrgeschehen ein.
  • Benannt werden muss mindestens eine Person bei der Anmeldung bei der Führerscheinstelle. Dabei muss es sich nicht um einen Familienangehörigen handeln – lediglich die Erziehungsberechtigten müssen der Begleitperson zustimmen.
  • Eine zahlenmäßige Beschränkung gibt es für die Begleitpersonen nicht.

Wo ist die Prüfungsbescheinigung gültig?

  • Nach erfolgreicher Ausbildung erhälst Du ab dem 17. bis zum 18. Lebensjahr eine Prüfungsbescheinigung die für das gesamte Bundesgebiet gilt.
  • Durch ein Abkommen ist die Bescheinigung auch in Österreich gültig.