Praxis
Klasse: B, BE, B78, B197, B96
Klasse: A, A2, A1, AM
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt und im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Eingeschlossene Klassen: AM und L
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: keine
Erlaubt nur das Führen von Fahrzeugen der Klasse B mit Automatikgetriebe.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Eingeschlossene Klassen: AM und L
Innerhalb der Ausbildung erfolgt eine Fahrerschulung und eine abschließende Testfahrt
auf einem PKW mit Schaltung (Nachweis der Schaltkompetenz).
Erlaubt das Führen von Fahrzeugen der Klasse B mit Automatik und Schaltung.
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klassen: keine
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter: 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM
Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM